Bis zu 1.500 Euro Förderung
Auch heuer kann man sich als Nahversorgungsbetrieb welcher Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbietet wieder 30 % Basisförderung (maximal 1.500 Euro) sichern.
Denn auch in der Nahversorgung gilt es sich weiter zu entwickeln und ohne Online-Präsenz geht sowieso gar nichts. Bereits 2018 kauften über 60 % der ÖsterreicherInnen im Internet ein. Der Onlineeinkauf hält auch in der Nahversorgung immer mehr Einzug.
Deshalb jetzt Digitalisierung zum geschäftlichen Vorteil nutzen. Machen Sie Ihr Unternehmen online sichtbar und sprechen Sie so neue Kundschaft an. Seien Sie präsent auf Social-Media, lassen Sie Ihre Kundinnen und Kunden online bezahlen Bespielen Sie Social-Media- und Vermarktungsplattformen. Lassen Sie Ihren Kundinnen und Kunden elektronisch bezahlen und verwalten Sie die Belege elektronisch. Für all diese Maßnahmen gibt es einen 30-prozentigen Zuschuss.
Wer wird gefördert?
- Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
- und über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
- Kleinstbetriebe (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
- bzw. als Kleinbetrieb eingestufte (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment),
- mit Unternehmensstandort in der Steiermark.
Was wird gefördert?
- Erstellung und Neugestaltung von Website und Online-Shop
- Design und Programmierung einer App
- Produktion und Schaltung von Webvideos
- Suchmaschinenoptimierung
- Social-Media-Kampagnen
- erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen (einmalig je Plattform)
Wie viel wird gefördert?
- Projektvolumen: mindestens 3.000 Euro
- Förderquote: 30 % Basisförderung
- maximale Förderung: 1.500 Euro
Wichtiger Hinweis
Der Förderantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden, die Förderung wird erst NACH Projektende ausgezahlt und die Förderung kann je Unternehmen nur 1x je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen finden Sie unter www.sfg.at
Quelle: www.sfg.at